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So wirkt das Gute-Kita-Gesetz des Bundes in Sachsen-Anhalt

Mit dem Gute-​Kita-Gesetz unterstützt der Bund die Länder mit 5,5 Milliarden Euro, es geht um mehr Qualität und weniger Gebühren. Die Länder konnten entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie vor Ort ergreifen. Sachsen-​Anhalt setzt auf einen Fachkräfte-​Pakt für Ausbildung und Qualifizierung, auf mehr pädagogische Fachkräfte für Kitas mit besonderen Bedarfen und auf Elternentlastung. Dazu hatten Bund und Land im August einen Vertrag geschlossen; der Landtag goss die dort vereinbarten Punkte im Dezember in ein Gesetz, das KiTa-​Qualitäts- und -​Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG). 

Das durch das KiQuTG geänderte Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-​​Anhalt (KiFöG LSA) wurde am 23. Januar 2020 im Gesetz-​ und Verordnungsblatt verkündet.

Beitragsentlastung für Familien durch das Gute-Kita-Gesetz - Unsere FAQs

Welche Beiträge müssen Familien für Geschwisterkinder bezahlen? 
Besucht ein Geschwisterkind den Hort, ist nur noch der Hortbeitrag zu zahlen. Die Beiträge für Geschwisterkinder in Kindergarten und Krippe entfallen vollständig. Sofern mehrere Kinder einer Familie den Hort besuchen, ist für jedes dieser Kinder (unverändert) der Hortbeitrag zu entrichten.

Werden die Geschwisterkinder, die auch den Hort besuchen von den Gebühren befreit?
Für Geschwisterkinder, die den Hort besuchen, müssen weiterhin die Gebühren entrichtet werden.

Weshalb kann die Geschwisterkindregelung bei Hortkindern nicht angewandt werden? 
Die finanziellen Mittel des Bundes dürfen aus rechtlichen Gründen nur für die Gebührenentlastung von Kindern bis zur Einschulung eingesetzt werden. Für Kinder, die bereits die Schule besuchen, dürfen die finanziellen Mittel nicht eingesetzt werden!

Ab wann gilt die neue Geschwisterkindregelung? 
Die Ausweitung der Geschwisterkindregelung gilt ab dem 01.01.2020 zunächst befristet bis zum 31.12.2021.

Müssen Familien für die Inanspruchnahme dieser ausgeweiteten Beitragsbefreiung Anträge stellen? 
Nein, es müssen keine Anträge gestellt werden. Der Träger bzw. die Kita braucht nur einen Nachweis über den Hortbesuch des älteren Geschwisterkindes, der über eine Bescheinigung des Hortes erfolgt. Sollte die Kindertageseinrichtung, die Ihre Kinder besuchen bzw. Ihr Kind besucht, Ihnen gegenüber noch nicht aktiv geworden sein, können Sie den Hortbesuch Ihres Kindes bereits selbst mitteilen und die weitere Verfahrensweise erfragen. Diese kann von Träger zu Träger unterschiedlich sein.

Wenn die neue Geschwisterkindregelung ab dem 01.01.2020 gilt und nur noch der Hortbeitrag fällig wird, weshalb muss ich aktuell trotzdem noch den Kitabeitrag zahlen? 
Die neue Regelung wurde am 17.12.2019 vom Landtag beschlossen. Alle Beteiligten mussten und müssen das zum Teil noch verwaltungsmäßig umsetzen. Sicher ist, dass bereits erhobene Kita-Beiträge rückwirkend zum 01.01.2020 erstattet werden.

Wenn Geschwisterkinder in unterschiedlichen Einrichtungen, bei unterschiedlichen Trägern und/ oder in unterschiedlichen Orten betreut werden, gilt dann auch die Geschwisterkindregelung? 
Ja, die neue Geschwisterkindregelung gilt trotzdem! Hort und Kita müssen nicht zum gleichen Träger gehören. Die Kostenbeiträge entfallen auch dann, wenn sich Hort und Kita in unterschiedlichen Städten bzw. Gemeinden befinden.

Was ist, wenn das älteste Geschwisterkind den Kindergarten besucht? 
Bleibt die bisherige Regelung, dass nur für das älteste Kind im Kindergarten gezahlt werden muss, weiterhin bestehen? Ja, die Regelung bleibt weiterhin bestehen. Nur der Beitrag für das älteste Kind im Kindergarten ist zu zahlen, jüngere Geschwisterkinder sind weiterhin freigestellt.

Eltern werden ab Jahresbeginn 2020 noch stärker entlastet

Mit dem Jahresbeginn 2020 greift das Gute-​Kita-Gesetz für Sachsen-​Anhalt; Familien mit mehreren Vorschulkindern werden noch stärker entlastet. Wird ein Geschwisterkind im Hort betreut, entfallen die Beiträge für alle Geschwisterkinder, die Krippe oder Kindergarten besuchen. Die neue Geschwisterkindregelung wird aus Bundesmitteln finanziert und gilt für zunächst zwei Jahre.

Bei der bisherigen Regelung zahlten Eltern mit mehreren Kinder in Krippe oder Kindergarten nur für das älteste Kind; Hortkinder wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Jetzt werden nur noch die Hortbeiträge fällig. Das entsprechende Gesetz ist im Dezember vom Landtag verabschiedet worden.Wie bereits bei der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes 2018 sind Anpassungen der Satzungen in den Gemeinden und Verbandsgemeinden nicht erforderlich, um die neuen Beitragsregelungen umzusetzen. Aufgrund der Kurzfristigkeit können Kommunen mit Kostenerstattungen an die Eltern arbeiten und zu viel gezahlte Kostenbeiträge später an die Eltern zurückerstatten oder diese mit zukünftigen Zahlungen verrechnen. Darauf hat das Sozialministerium die Kommunen in einem Schreiben hingewiesen.

Die den Gemeinden und Verbandsgemeinden durch die Mehrkindregelung entstehenden Einnahmeausfälle erstattet das Land jeweils im Folgejahr. Um die entstehenden finanziellen Belastungen bei den Gemeinden und Verbandgemeinden durch Einnahmeausfälle zu mildern, hat der Landtag zudem beschlossen, zum 1. März 2020 und zum 1. März 2021 jeweils 10,7 Millionen Euro als Abschläge zu zahlen.

Sozialministerin Petra Grimm-​Benne: "Diese Weichenstellung in der Kinderbetreuung hilft uns, die frühkindliche Bildung im Land noch besser zu machen. Wir brauchen gut qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher, und wir brauchen dringend mehr Berufsnachwuchs! Diese Themen gehen wir an. Wir investieren in Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften und unterstützen die Landkreise, über pädagogische Fachberatung die Qualität in den Einrichtungen vor Ort weiter zu steigern. Bei der Elternentlastung schaffen wir den nächsten, großen Schritt."

Hintergrund:

Mit dem Gute-​Kita-Gesetz unterstützt der Bund die Länder mit 5,5 Milliarden Euro, es geht um mehr Qualität und weniger Gebühren. Die Länder konnten entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie vor Ort ergreifen. Sachsen-​Anhalt setzt auf einen Fachkräfte-​Pakt für Ausbildung und Qualifizierung, auf mehr pädagogische Fachkräfte für Kitas mit besonderen Bedarfen und auf Elternentlastung. Dazu hatten Bund und Land im August einen Vertrag geschlossen; der Landtag goss die dort vereinbarten Punkte im Dezember in ein Gesetz, das KiTa-​Qualitäts- und -​Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG).

„Gute-​KiTa-Vertrag“ für Sachsen-​Anhalt: Fachkräfte-​Pakt und Eltern-​Entlastung

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Sachsen-​Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Sozialministerin Petra Grimm-​Benne haben
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Welche Veränderungen bringt das neue Kifög?

Zum Jahreswechsel gilt das neue Kinderförderungsgesetz, es bringt Entlastungen für Eltern, stärkt die Elternbeteiligung und verbessert die Rahmenbedingungen für die Fachkräfte. Wie die Regelungen genau aussehen?

Fünftes Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes ...

Broschüre - "Das neue Kinderförderungsgesetz - Gesetzestext als nichtamtliche Lesefassung"

Faltblatt zum neuen Kinderförderungsgesetz ...

Häufig gestellte Fragen zur geplanten Änderung des Kinderförderungsgesetzes - KiFöG ...

Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt gewährleistet mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) eine Betreuung und frühkindliche Bildung für Kinder auf bundesweit vorzeigbarem Niveau. Garantiert wird ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung von der Geburt an bis zum Ende der 6. Schulklasse. Damit leistet Sachsen-Anhalt einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 

Fachinformationen zum Kinderförderungsgesetz für die Landkreise, Kommunen und freien Träger

Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“ Fortschreibung 2013
(Anmerkung: Das Bildungsprogramm kann ab sofort im Buchhandel unter der
ISBN 978-3-86892-103-8 bestellt werden. Der Preis beträgt 14,90 Euro)

Literaturempfehlungen zum Weiterlesen
Hinweis: Die Literaturempfehlungen sind nicht Bestandteil des Bildungsprogramms.

Landeselternvertretung
Runderlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 4.2.2014