Technischer Arbeitsschutz
Der technische Arbeitsschutz ist ein traditioneller Zweig des Arbeitsschutzes:
Arbeit war und ist untrennbar verbunden mit der Benutzung von Arbeitsmitteln und dem Umgang mit Arbeitsstoffen. Die hiermit verbundenen Risiken für Leben und Gesundheit sind zwar in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich vermindert worden, können aber auch im 21. Jahrhundert nicht vernachlässigt werden.
Der Schutz vor stoffbezogenen Gefahren ist immer dann von Bedeutung, wenn der Umgang nicht vermeidbar ist und keine geeigneten, ungefährlichen Ersatzstoffe zur Verfügung stehen.
Diesbezügliche Vorschriften erwachsen u.a. aus den Rechtsgebieten
- Chemikalienrecht, Sprengstoffrecht, Gefahrgutrecht
- Gefahrstoffrecht, Recht zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Im Hinblick auf die Minderung von Gefahren, die von Geräten und Anlagen bei deren Betreiben ausgehen oder die aus der Gestaltung von Arbeitsstätten resultieren, enthalten Rechtsvorschriften aus folgenden Bereichen konkrete Hinweise und Forderungen
- Produkt-, Geräte-, Anlagensicherheit
- Überwachungsbedürftige Anlagen
- Medizinprodukte
- Arbeitsstätten, Baustellen
Dem Schutz vor strahlenbedingten Gesundheitsgefahren dienen die nachfolgen Regelungen:
Diese Übersicht macht deutlich, welche Vielzahl von Vorschriften im Bereich des technischen Arbeitsschutzes besteht. Deren Erläuterung würde den Rahmen dieser Einführung sprengen; Fragen im konkreten Einzelfall können an die unten genannten, jeweils örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörden gerichtet werden.