Sozial-Hilfe
Die Sozial-Hilfe schützt vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Und vor besonderen Belastungen.
Bei der Sozial-Hilfe bekommt man Geld vom Staat. Es sichert das so genannte Existenz-Minimum.
Als Existenz-Minimum wird der Geld-Betrag bezeichnet, den ein Mensch mindestens benötigt um seinen Lebens-Unterhalt zu bestreiten.
Unter dem sozio-kulturellen Existenz-Minimum versteht man ein Minimum an gesellschaftlicher Teilhabe.
Sozial-Hilfe kann jeder Mensch bekommen, der seinen Bedarf nicht mit dem eigenen Geld decken kann.
Und der kein weiteres Geld bekommt.
Zum Beispiel Kranken-Geld oder Rente. Oder Arbeitslosen-Geld.
Außerdem muss sichergestellt werden, dass ebenfalls kein Angehöriger das Geld aufbringen kann.
Es gibt 7 unterschiedliche Hilfe-Bedarfe:
- Hilfe zum Lebens-Unterhalt.
- Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung.
- Hilfe zur Gesundheit.
- Hilfen zur Eingliederung bei Menschen mit Beeinträchtigung.
- Hilfe zur Pflege.
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
- Hilfen in anderen Lebenslagen.
Wenn Sie wissen möchten ob Sie Sozial-Hilfe beantragen können, dann fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder der Agentur für Arbeit nach.
So können Sie uns erreichen:
Sie können uns einen Brief schreiben:
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Presse- und Öffentlichkeit
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Sie können uns anrufen:
Telefon-Nummer: 03 91 5674608
Telefax-Nummer: 03 91 5674622
Sie können uns eine E-Mail schreiben:
E-Mail-Adresse: ms-presse(at)ms.sachsen-anhalt.de
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© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013