Sinnesberatungsstellen
Welche Beratungsstellen gibt es bei einer Sinnesbehinderung?
Das Land fördert seit Jahren Beratungsstellen für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose, Spätertaubte und Schwerhörige, die eine allgemeine Sozialberatung aber z.B. auch gezielt Heil- und Hilfsmittelberatungen durchführen. Mit den Fördermitteln des Landes werden weitgehend Personal- und Sachkosten übernommen.
Für den Personenkreis der Gehörlosen und Spätertaubten werden darüber hinaus Fördermittel für Leistungen der Gebärdensprachdolmetscher außerhalb eines Verwaltungsverfahrens, also im privaten Bereich, als niederschwelliges zusätzliches Angebot bereitgestellt. Dieser „Gebärdensprachdolmetschertopf“ wird aus den bereitgestellten Landesmitteln ebenfalls mitfinanziert
Beratungsstellen für Sinnesbehinderte gibt es in Magdeburg, Halle, Halberstadt, Dessau-Roßlau und Stendal.
Wann kann ich die Beratungsstelle aufsuchen?
Jeder und jede Betroffene und deren Angehörige haben die Möglichkeit, die Beratungsstelle aufzusuchen. Die Beratungen können Montag bis Freitag vereinbart werden.
Für eine Kontaktaufnahme folgen Sie bitte untenstehenden Link. Die Beratungszeiten werden individuell und flexibel dem Beratungsbedarf angepasst, und bei Bedarf ist auch eine häusliche Beratung möglich.
Was bietet die Beratungsstelle an?
Die Beratungsstellen helfen bei den verschiedensten Problemen im Alltag, wie zum Beispiel im Umgang mit Sozialleistungsträgern. Das kulturelle Leben wird durch Organisation von Begegnungsveranstaltungen zum Meinungs- und Gedankenaustausch, von Veranstaltungen und auch Ausflügen gefördert. Darüber hinaus wird der Umgang von technischen Hilfsmitteln je nach Behinderungsart geschult und Unterstützung bei weiteren Anlaufschwierigkeiten angeboten.
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
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