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Prüfungs- und Geschäftsordnung

Beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist die Zuständige Stelle für den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung gem. § 72 des Berufsbildungsgesetztes verortet.

Aufgrund der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (GFABPrV) vom 13.12.2016 (BGBl. I. S. 2909) hat der Berufsbildungsausschuss der Zuständigen Stelle am 22.06.2017 eine neue Prüfungsordnung beschlossen. Diese löst die Prüfungsordnung vom 01.06.2012 mit einer Übergangsfrist ab.