Allgemeine Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die Äußerungen der UN-Fachausschüsse zu grundsätzlichen Fragen von Auslegung und Verständnis der Menschenrechtsabkommen werden "Allgemeine Bemerkungen" genannt. Seit 2014 nimmt der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Allgemeinen Bemerkungen zu einzelnen Artikeln der UN-BRK Stellung.
Inzwischen konnte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit der Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte jeweils eine deutsche Fassung zu folgenden Allgemeinen Bemerkungen erstellt werden: