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Programme und Projekte im Bereich Ausbildung und Beschäftigung

Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte junge Menschen

Mit der Initiative Inklusion hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe am Arbeitsmarkt geleistet. Bundesweit sollten 2000 Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen geschaffen werden. Dem Land Sachsen-Anhalt standen Mittel des Bundes für die Förderung von 33 Ausbildungsverhältnissen zur Verfügung. Es ist 37 jungen Menschen mit Schwerbehinderungen gelungen, mit dieser Förderung eine Ausbildung zu beginnen. Die Förderungen aus Mitteln der Initiative Inklusion liefen mit dem Ausbildungsjahr 2015 aus.

Die bisher erzielten Erfolge sollen weitergeführt werden. Das weiterführende "Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte junge Menschen" unterstützt Betriebe und Firmen bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Behinderungen. Es verbessert die beruflichen Einstiegschancen junger Menschen mit Behinderung, insbesondere für Absolvent_innen aus Förderschulen.

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"Alle im Betrieb" - Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert den Aufbau von Integrationsprojekten

Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung Ende 2015 aufgefordert, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Integrationsbetrieben zu schaffen. Dazu hat die Bundesregierung das Förderprogramm "AlleImBetrieb" entwickelt. Das Förderprogramm eröffnet Trägern, Firmen und Unternehmen im Land die Möglichkeit, den Weg in ein inklusives Sachsen-Anhalt zu unterstützen. Neben langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen und Personen, die den Übergang aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen anstreben, sollen mit diesem Programm chronisch psychisch kranke Menschen besonders berücksichtigt werden.

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Arbeitsmarktprogramm „Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in Sachsen-Anhalt“ 2021

Ein wichtiges Instrument zur Fachkräftesicherung sind Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen.

Gemäß Paragraf 16 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung haben das Ministerium für Arbeit und Soziales, die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit im Land Sachsen-Anhalt, das Landesverwaltungsamt und alle Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende am 29.12.2020 ein neues Arbeitsmarktprogramm "Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen" verabschiedet.

Das Arbeitsmarktprogramm ist regional begrenzt und gilt vom 01.01.2021 bis 31.12.2022. Das Gesamtvolumen beträgt 5 Millionen Euro. Es erfasst in diesem Zeitraum begründete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

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Landesmodellprojekt „Unterstützung des Übergangs geistig behinderter Schülerinnen und Schüler und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf in Sachsen-Anhalt“

In Sachsen-Anhalt wurde 2010 ein Konzept für ein Landesmodellprojekt zur "Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf" erstellt, das zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 09.09.2011 zur "Initiative Inklusion" noch nicht umgesetzt war. Es verfolgte das Ziel, für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten zu schaffen, sie an den ersten Arbeitsmarkt heran zu führen, eine berufliche Qualifikation unter arbeitsmarktnahen Bedingungen zu erwerben und so echte berufliche Alternativen zur dauerhaften Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu ermöglichen. Die Umsetzung dieses Landesmodellprojekts (Modell ÜFB) ist mit der Umsetzung der Bundesrichtlinie "Initiative Inklusion" verknüpft worden.

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Landesmodellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste in Sachsen-Anhalt“ (Modellprojekt ÜWA)

Der gesetzliche Auftrag der Förderung des Übergangs von Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist in Paragraf 5 Absatz 4 Werkstattverordnung (WVO) geregelt. Die Verantwortung für die Herausentwicklung liegt bei den Werkstätten für behinderte Menschen.

Das Landesmodellprojekt startete am 11.10.2013 und hat eine Laufzeit bis einschließlich 31.12.2022. Partner im Landesmodellprojekt ÜWA sind:

  • das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt,
  • das Landesverwaltungsamt-Integrationsamt,
  • die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (LAG WfbM) und
  • die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.

Die Partner haben mit dem Start dieses Projektes einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der im Landesaktionsplan verankerten Maßnahmen zur Förderung des Übergangs aus dem Berufsbildungs- und Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt getan.

Inhalt dieses Projektes ist es, jungen Absolventinnen und Absolventen der Förderschulen und Förderzentren für Menschen mit Behinderung im Land Sachsen-Anhalt den Weg in die allgemeine Arbeitswelt zu öffnen. Auch für Menschen mit Beeinträchtigungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, sollen mit intensiver Unterstützung der Fachkräfte der Werkstatt und der Integrationsfachdienste den Weg zurück in die allgemeine Arbeitswelt finden. Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes wird unter anderem ein Jobcoaching finanziert, welches gegebenenfalls im Einzelfall zusätzlich nötig ist.

Nähere Auskünfte dazu erteilen die Werkstätten für behinderte Menschen und die Integrationsfachdienste des Landes Sachsen-Anhalt.

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