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Initiative Inklusion

Die Initiative Inklusion ist eine der bedeutendsten Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Initiative Inklusion“ stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorerst bis zum Jahr 2016 Mittel aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung, mit denen zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt umgesetzt werden sollen. Orientiert an der UN-Behindertenrechtskonvention und unter Berücksichtigung der Regelungen insbesondere des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch sind hierfür drei Handlungsfelder identifiziert worden, deren Umsetzung den Ländern obliegt.

1. Handlungsfeld Berufsorientierung:
Gefördert werden der Aufbau und die Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf (z. B. Kompetenz- und Potentialanalyse, Praktika vorwiegend in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Begleitung des Übergangs in das Arbeitsleben). Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Maßnahmen zusätzlich aus eigenen Mitteln der Ausgleichsabgabe.

2. Handlungsfeld neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes:
Die Förderung soll zur Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung beitragen. Die Möglichkeiten der Paragrafen 64 fortfolgende des Berufsbildungsgesetzes und des Paragrafen 42m der Handwerksordnung sollen genutzt werden. Für jeden neuen (erstmals mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten) Arbeitsplatz können unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Behinderung bis zu 10.000 Euro gezahlt werden.

3. Handlungsfeld neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen:
Arbeitgeber, die neue erstmals mit einem schwerbehinderten Menschen besetzte
Arbeitsplätze für schwerbehinderte arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr schaffen, können eine arbeitsplatzbezogene Förderung über die Dauer von 3 Jahren mit bis zu 10.000 Euro erhalten. Art und Höhe der Förderung werden einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung, inwieweit der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht gemäß Paragraf 71 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch erfüllt hat, festgelegt.

Interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wenden sich bitte an das Landesverwaltungsamt-Integrationsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle. Dort werden Anträge bearbeitet auf

  • Förderung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen oder
  • Förderung neuer Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen ab dem 50. Lebensjahr.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

Antrag auf Förderung für die Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze

 

Weiterführende Links zur Initiative Inklusion 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

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