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Das Programm Örtliches Teilhabemanagement

Örtliches Teilhabemanagement - die Projekte und Ansprechpartner*innen

In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds das Programm Örtliches Teilhabemanagement ins Leben gerufen. Über eine Richt­linie konnten Kommunen Personal- und Sachmittel für die Einstellung von örtlichen Teilhabemanager*innen beantragen.

Die Teil­habe­manager*innen arbeiten an der Umsetzung der Idee eines inklusiven Gemein­wesens unter den spezifischen Bedingungen vor Ort mit. Sie

  • wirken in den Kommunen an der individuellen Teilhabeplanung und der Erstellung kommunaler Aktionspläne mit - jeweils unter den spezifischen Bedingungen vor Ort,

  • geben Hinweise auf grundlegende Teilhabebarrieren und Inklusionsdefizite in den verschiedenen Lebensbereichen,

  • wirken über verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in den Kommunen, in denen sie eingesetzt sind, auf der Ebene der Bewusstseinsbildung,

  • regen individuell und fallbezogen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zur Nutzung der eigenen Ressourcen und der Ressourcen des sozialen Umfelds an und

  • agieren als Schnittstelle zwischen den Leistungsträgern, Anbietern allgemeiner Teilhabeangebote (Ärzt*innen, Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen etc.) und den Menschen mit Behinderungen innerhalb der Kommunen Sachsen-Anhalts.

Aktuell sind in 12 Landkreisen und kreisfreien Städten sowie 7 Kommunen Örtliche Teilhabemanagements implementiert. Nachfolgend finden Sie die Links zu den Internetseiten der Örtlichen Teilhabemanagments im Land mit Informationen zu den Ansprechpartner*innen und zu Aktivitäten der Teilhabemanagements. In einigen Landkreisen sind mit Unterstützung des Örtlichen Teilhabemanagements bereits Aktionspläne verabschiedet oder fortgeschrieben worden. Auch diese können Sie auf den Seiten der einzelnen Projekte finden.

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Sachsen-Anhalt fördert die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus ESF- und Landesmitteln

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration fördert die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Förderung zielt darauf ab, Menschen mit Beeinträchtigungen die umfassende gesellschaftliche und selbstbestimmte Teilhabe durch die Schaffung eines inklusiven Sozialraums zu ermöglichen.

Sowohl Sachsen-Anhalt als auch die Europäische Kommission sehen eine vordringliche Aufgabe darin, Menschen zu fördern, deren Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe einschränkt sind. Die Inklusions- und Teilhabeziele des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erfordern wohnortnahe Alternativen der Teilhabesicherung. Durch das örtliche Teilhabemanagement sollen die Beseitigung von Inklusionsdefiziten im örtlichen Sozialraum und die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen erreicht werden.

Die Förderung erfolgt auf der Basis einer Richtlinie. Alle Kommunen Sachsen-Anhalts können die Einstellung von örtlichen Teilhabemanager_innen beantragen. Die Teilhabemanager_innen sind mit der Entwicklung und Begleitung der Organisation und Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrem Sozialraum betraut. Sie arbeiten an der Umsetzung der Idee eines inklusiven Gemeinwesens unter den spezifischen Bedingungen vor Ort mit, indem sie:

  • örtliche Teilhabebarrieren und Teilhabedefizite feststellen,
  • Vorschläge für Maßnahmen zur Überwindung der festgestellten Teilhabebarrieren und Teilhabedefizite unterbreiten und die Umsetzung dieser Maßnahmen begleiten,
  • auf der Grundlage der ermittelten Teilhabebarrieren und Teilhabedefizite neben konkreten Maßnahmen auch die Erstellung von umfassenden örtlichen Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention anregen und bei der Erstellung und der Umsetzung von örtlichen Aktionsplänen mitwirken,
  • individuell und fallbezogen zur Nutzung der eigenen Ressourcen und der Ressourcen des sozialen Umfelds anregen,
  • die Möglichkeiten der Teilhabe an den allgemeinen Strukturen in allen Lebensbereichen aufzeigen und erschließen helfen,
  • an der individuellen Teilhabeplanung in der mitwirken,
  • Maßnahmen der örtlichen Öffentlichkeitsarbeit anregen, konzipieren und durchführen und somit zur Bewusstseinsbildung im Sinne der Inklusion und der UN-Behindertenrechtskonvention beitragen.

Die Richtlinie zum Förderprogramm ist seit dem 1. Juni 2016 veröffentlicht. Anträge können an das Landesverwaltungsamt gerichtet werden. Links zur Richtlinie und zu den Antragsunterlagen finden sie hier:

Richtlinie zur Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements (nicht barrierefrei)

Förderantrag Örtliches Teilhabemanagement (nicht barrierefrei)

Anlage B: Antragsbegleitende Kalkulation (nicht barrierefrei)

Anlage B.1: Ausfüllhinweise (nicht barrierefrei)

Anlage C: Erklärung zum Antrag (nicht barrierefrei)

Anlage D: Erklärung zum Projektpersonaleinsatz (nicht barrierefrei)

Anlage E: Nachweis bisheriger Tätigkeiten (nicht barrierefrei)

Anlage F: Arbeitsplatzbeschreibung (nicht barrierefrei)

Anlage G: Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn (nicht barrierefrei)

Anlage H: Subventionsrechtserklärung (nicht barrierefrei)

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