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Förderung der Zahngesundheit

Mit Hilfe der Gruppenprophylaxe sollen Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen dabei unterstützt werden, ihre Zähne gesund zu halten. Dort werden sie neben der richtigen Ernährung auch über das richtige Zähneputzen informiert. Außerdem finden jährlich Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst statt, um Erkrankungen von Zähnen und Zahnfleisch sowie Zahnfehlstellungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Die Gruppenprophylaxe ist gesetzlich geregelt. Sie soll Kinder über Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Behinderteneinrichtungen bis zum 12. Lebensjahr erreichen. In Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko überdurchschnittlich hoch ist, können die Schüler bis zum 16. Lebensjahr betreut werden.

Im Rahmen der Umsetzung des Gesundheitsziels „Verbesserung der Zahngesundheit der Bevölkerung Sachsen-Anhalts“ wurde ein Zahngesundheitspass für Kinder bis 12 Jahre erarbeitet, der bereits in der Geburtsklinik zusammen mit dem ärztlichen Vorsorgeuntersuchungsheft ausgeteilt wird.

Durch die Aushändigung dieses Passes sollen die Kinder für eine regelmäßige Teilnahme an den zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen motiviert und erinnert werden. Der Zahngesundheitspass enthält u.a. eine Checkliste zur Zahngesundheit und Tipps für gesunde Zähne. Weiterhin werden im Pass durchgeführte Prophylaxemaßnahmen (Fluoridierungen) und Kontrolluntersuchungen dokumentiert.

Aktueller Zahngesundheitspass zum Download