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Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben

Das Landesprogramm "Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben" unterstützt die Etablierung eines Sozialen Arbeitsmarktes in Sachsen-Anhalt. Damit werden die verschiedenen Programme zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Land um einen weiteren Baustein sinnvoll ergänzt. Zur Unterstützung der Umsetzung des Programms wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen den wichtigsten Akteuren  abgeschlossen. 

Die Zielgruppe des Landesprogramms sind: langzeitarbeitslose Personen oder Langzeitleistungsbeziehender über 35 Jahre mit einer negativen Integrationsprognose. Viele Menschen dieser Zielgruppe wollen arbeiten, aber oft kumulieren sich bei den Betroffenen unterschiedliche Problemlagen (Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Probleme, Verschuldung, etc.), so dass die regulären Instrumente zur Förderung der Arbeitsmarktintegration bei dieser Personengruppe leider keinen Erfolg zeigen. Kurze, auf schnelle Integration in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtete Maßnahmen führen hier eher zu weiteren Misserfolgserlebnissen und Motivationsverlusten, sowie langfristig zu einer Verhärtung oder sogar Verschlimmerung der Problemlage. 

Ziel des Programms ist, für diese Menschen über längerfristige, geförderte und sozialpädagogisch begleitete Beschäftigung die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben und damit insbesondere zur persönlichen und beruflichen Stabilisierung zu bieten. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, dass später darauf aufbauende Integrationsschritte in Richtung regulärer Beschäftigung unternommen werden können. 

Für die Intensivbetreuung und die Projektkoordination und -assistenz wird ein Zuschuss für die notwendigen direkten Ausgaben, die unmittelbar durch das Projekt entstehen und zur Projektdurchführung erforderlich sind, bis zur tatsächlich nachgewiesenen Höhe gewährt. 

Für die regionalen Projekte mit niederschwelligen Beschäftigungsmöglichkeiten wird eine Maßnahmekostenpauschale zu den projektbezogenen Ausgaben beim Träger der Beschäftigung bis maximal 250 EUR je Monat und Beschäftigungsplatz gewährt. Für Teilnehmer, bei denen die gesetzlichen Fördermöglichkeiten für eine AGH nach § 16d SGB II ausgeschöpft sind, wird zusätzlich eine Mehraufwandsentschädigung bis maximal 240 EUR je Monat gewährt. Nähere Informationen hierzu und zur Antragstellung finden Sie hier...

Zuwendungsempfänger für die Projekte sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt. Durch die Regionalen Arbeitskreise werden die regionalen Beschäftigungsprojekte ausgewählt und im Zusammenwirken mit den Jobcentern bewilligt. Interessierte Träger oder potentielle Teilnehmende können sich direkt an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in ihrem Landkreis oder ihrer kreisfreien Stadt wenden. Nähere Informationen finden Sie hier...